Gekürzte Honorare?
Ablehnungsschreiben?
Offene Zahlungen?
Gekürzte Honorare?
Ablehnungsschreiben?
Offene Zahlungen?
Kennen Sie den Fall, dass Ihre Gutachter-Rechnungen von Versicherern wie der HUK Coburg oder Allianz unrechtmäßig gekürzt werden? Leider ist dies eine Praxis, die immer häufiger vorkommt – und die keineswegs rechtens ist!
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und wir haben bereits eine Vielzahl an Kürzungsfällen für Kfz-Gutachter erfolgreich durchgesetzt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in diesem speziellen Rechtsgebiet und setzen Sie Ihre Honorare gegenüber Versicherungen vollständig durch.
Kennen Sie die Probleme mit Versicherungen?
Standardisierte Ablehnungsschreiben, Kürzungen sowie verzögerte Zahlungen sind kein Einzelfall.
Kennen Sie Ihre Rechte als Kfz-Gutachter?
Sie haben das Recht, Ihre Gutachten-Kosten nach der anerkannten BVSK-Honorarbefragung abzurechnen.
Warum lohnt sich die Zusammenarbeit mit uns?
Sie konzentrieren sich auf Ihr Gutachten – wir auf die Durchsetzung Ihres vollständigen Honorars.
Wir sind ihr Schutzschild gegenüber
den Versicherungen
Weniger Diskussionen mit Sachbearbeitern. Keine Kürzungen. Keine Zeitverluste. Wir sorgen für die konsequente Durchsetzung Ihres Gutachterhonorars gegenüber der Versicherung.
Kürzungen von Grundkosten und Nebenkosten
Standardisierte Ablehnungsschreiben
(z. B. HUK, Aliianz, DEVK)
Verzögerte oder offene Zahlungen der Versicherung
Zeitraubende Diskussionen statt
neuer Aufträge
1
Abrechnung nach BVSK-Tabelle
Sie haben das Recht, Ihre Gutachtenkosten nach der anerkannten BVSK Honorarbefragung abzurechnen – und nicht nach internen Versicherungstabellen.
2
Keine Kürzungen ohne Rechtsgrundlage
Versicherungen, die Ihre Rechnungen eigenmächtig kürzen, handeln rechtswidrig. Sie sind nicht verpflichtet, sich auf solche Kürzungen einzulassen.
3
Erstattung aller notwendigen Kosten
Als Gutachter stehen Ihnen alle notwendigen und angemessenen Kosten zu – ohne Abstriche.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung
4,9 von 5 Sterne auf Google
Unsere Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen bei der Unfallschadenregulierung
Als Anwalt für Verkehrsrecht übernehmen wir bundesweit für Ihre Unfallgeschädigten die vollständige rechtliche Abwicklung des Schadensfalls – inklusive der konsequenten Durchsetzung Ihres Gutachterhonorars gegenüber der Versicherung.
Erstanschreiben
an die
Versicherung
Abwehr von Kürzungen bundesweit
Durchsetzung des vollständigen Gutachterhonorars
Klare Prozesse
und fester Ansprechpartner