Für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 17 Jahren gilt in Deutschland regelhaft das Jugendstrafrecht. Diese spezialrechtliche Materie sieht auf der Rechtsfolgenseite andere Maßnahmen vor als das Erwachsenenstrafrecht. Der Erziehungsgedanke steht bei den jungen Menschen im Vordergrund. Deshalb bilden Erziehungsmaßregeln den wichtigsten Teil der Rechtsfolgen einer Jugendstraftat. Das gilt insbesondere für die typischen, leichteren Delikte wie Ladendiebstahl, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigung, die einen Schwerpunkt bei den strafrechtlichen Verfehlungen Jugendlicher bilden.
Daneben sind schwereren Fällen auch Zuchtmittel und Jugendstrafe als Sanktionen möglich. Für den Anwalt steht auch im Jugendstrafrecht im Vordergrund, auf eine Einstellung des Verfahrens möglichst ohne Gerichtsverfahren hinzuwirken. Daneben sind noch andere Aspekte wichtig. Etwa wird er als Jugendstrafverteidiger mit Blick auf den Reifegrad jugendlicher Straftäter in der Altersgruppe der 18- bis 20-jährigen, für die Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann und nicht muss, den besonderen Interessen seiner jugendlichen und heranwachsenden Mandanten in einem Verfahren Gehör verschaffen. Jugendstrafsachen fordern von einem Anwalt Lebenserfahrung und ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen in die Situation seiner jugendlichen Mandanten.
Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden
Ladendiebstahl
Sachbeschädigung
Verstoß gegen das BtMG
Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe
Sanktionen wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe
und weitere . . .
Wie in allen anderen strafrechtlichen Teilgebieten ist eine frühzeitige Einschaltung des Strafverteidigers in eine Strafsache regelmäßig von Vorteil. Erziehungsberechtigte sollten hier ohne Verzögerung mit Ihrem Kind zu uns kommen, damit wir gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie aufbauen können. Im Jugendstrafrecht kommen auch weitere beratende Institutionen dazu. Von größerer Bedeutung ist die Jugendgerichtshilfe. Häufig kann durch eine gute Kooperation mit diesem Träger, der pädagogische und soziale Aspekte in eine Jugendstrafsache einbringt, ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Auch können oft die Rechtsfolgen einer Jugendstraftat abgemildert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Termine mit der Jugendgerichtshilfe nicht ohne anwaltliche Vorbereitung erfolgen sollten. Die Mitarbeiter der JGH haben in einem möglichen nachfolgenden Verfahren kein Schweigerecht. Unüberlegte Aussagen können in diesem Bereich deshalb Folgen für den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Insgesamt kommt es im Jugendstrafrecht für eine erfolgreiche Strafverteidigung ganz besonders auf die Mitarbeit des jugendlichen Straftäters an. Außerdem spielen die Lebensumstände des Jugendlichen eine große Rolle dabei, alle Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung ohne Prozess auszuschöpfen. Ebenso können die Tathintergründe von immenser Bedeutung sein. Imponierverhalten in der Peer-Group oder emotionale Ausnahmesituationen, wie sie in einer bestimmten Altersgruppe verstärkt auftreten, fordern weniger nach Bestrafung als nach klaren Führungsvorgaben für den weiteren Lebensweg des Jugendlichen und Heranwachsenden.
Als Anwalt in Nürnberg mit einem Schwerpunkt im Jugendstrafrecht nehmen wir uns für jeden einzelnen Fall ausreichend Zeit, um alle Aspekte ausreichend zu würdigen und eine vertrauensvolle Gesprächsgrundlage mit den Jugendlichen aufzubauen.
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