Als Opfer einer Straftat haben Sie viele Belastungen zu bewältigen. Oft ist Opfern nach Straftaten dabei nicht bewusst, dass sie Opferrechte haben und keinesfalls rechtlos gestellt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich mit einer Nebenklage der staatsanwaltlichen Klage in dem Strafverfahren anschließen. Außerdem stehen Ihnen verschiedene Schutzrechte wie etwa als Zeuge zu. Wir bieten Ihnen als Anwalt in Nürnberg eine umfassende Begleitung durch die gesamte juristische Aufarbeitung der betreffenden Straftat von Opferseite her an.
Hier sind wir auch bei Vernehmungen der Polizei und anderer Ermittlungsbehörden an Ihrer Seite. Wir klären außerdem etwaige sozialrechtliche und schadensersatzrechtliche Ansprüche, die Sie nach einer Straftat als Opfer haben können. Wir verfügen nicht nur über juristische Kompetenz in diesem schwierigen Bereich, sondern auch über das notwendige Einfühlungsvermögen.
Bei Ihren Ansprüchen nach einer Straftat geht es einmal darum, Sie vor weiteren Angriffen des Täters zu schützen. Zeugenschutzrechte und andere Schutzrechte sollen Ihren Schutz vor dem Täter sicherstellen. Nicht immer wird das im Kontakt mit den Ermittlungsbehörden deutlich. Deshalb sorgen wir an Ihrer Seite dafür, dass Ihren Interessen und Rechten Gehör verschafft wird.
Ebenso können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen. Dazu gehört auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Anspruch auf Wiedergutmachung ergibt sich außerdem gegen den Staat auf Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes. Damit können Ihre Versorgung und Entschädigung auch dann sichergestellt werden, wenn der Täter mittellos ist. Lassen Sie sich zu allen Möglichkeiten in diesem Bereich umfassend von uns beraten.
Wir sorgen ebenso dafür, dass Sie im laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Täter auf dem aktuellen Stand bleiben. Dazu beantragen wir beispielsweise Akteneinsicht.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche und Rechte als Opfer durchzusetzen. Dabei geht es nicht nur um die strafrechtliche Nebenklage, sondern auch zivilrechtlich um Schadensersatzanspruch. Die Kosten unserer Inanspruchnahme im zivilrechtlichen Bereich gehören dabei zum vom Täter zu leistenden Schadensersatz. Da Sie in einem isolierten Zivilrechtgerichts-Verfahren für die Anspruchsgrundlagen beweispflichtig sind, kann es empfehlenswert sein, einen anderen Weg zu gehen. Das Strafverfahren gegen den Täter kann mit einem Adhäsionsverfahren verbunden werden. Mit dieser Verbindung werden Ihre Schadensersatzansprüche im Strafverfahren entschieden. Dabei leisten die Ermittlungsbehörden den größten Teil der Ermittlungen vorab. Wir beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten der Opfervertretung in diesem Bereich. Durch eine Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Erhebung der Nebenklage sind Sie auch in diesem Bereich nicht mit Kosten belastet.
Verzichten Sie nicht auf Opferrechte und Opferschutz. Mit einem versierten Anwalt an Ihrer Seite sind Sie als Opfer optimal beraten und vertreten. Eine professionelle Opfervertretung sorgt dafür, dass Sie als Opfer einer Straftat dem Geschehen nicht rechtlos ausgeliefert sind. Ein aktives Vorgehen kann Ihnen auch dabei helfen, mit einer Straftat psychisch besser fertig zu werden.
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