Sexualstraftaten gehören zu den schwierigsten und folgenreichsten Tatbeständen im Strafrecht. Das hat nicht nur mit der möglichen Schwere solcher Taten an sich zu tun. Für Menschen, die zu Unrecht einer Sexualstraftat wie sexueller Nötigung oder Kindesmissbrauch bezichtigt werden, können die möglichen Folgen für die eigene wirtschaftliche Existenz und die Reputation häufig kaum noch aufgefangen werden. Nicht nur Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, sondern auch Mitarbeiter von Unternehmen der freien Wirtschaft können unversehens ins berufliche Abseits geraten, wenn Ermittlungen aufgrund einer Sexualstraftat gegen sie bekannt werden. Es kommt hinzu, dass im Sexualstrafrecht wie kaum in einem anderen strafrechtlichen Rechtsgebiet die Gefahr einer Verurteilung von Unschuldigen besonders hoch ist. Häufig steht hier Aussage gegen Aussage. Vieles stützt sich auf die Bewertung von Zeugenaussagen und auf psychologische Gutachten. Nicht immer gibt es belastbare Fakten und Sachbeweise. Zudem werden vielfach auch bei erstmaligen Verfehlungen in diesem Bereich aufgrund der hohen Strafandrohungen Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt.
Auf der anderen Seite sehen sich Opfer einer Sexualstraftat einer hohen Belastung durch eigene Schamgefühle und das Unverständnis ihrer Umgebung ausgesetzt. Deshalb ist im gesamten Bereich des Sexualstrafrechts idealerweise von Anfang an auf Täter- oder Opferseite ein engagierter Anwalt und Strafverteidiger gefragt. Diskretion und Professionalität sind besonders wichtig für die anwaltliche Arbeit in diesem Bereich.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Nötigung
Sexueller Übergriff
Sexueller Missbrauch
Vergewaltigung
Kindesmissbrauch
Kinderpornografie
Jugendpornografie
Exhibitionismus
Nachstellung / Stalking
Zuhälterei
Beischlaf zw. Verwandten
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
und weitere . . .
Schon bei dem geringsten Hinweis auf ein Ermittlungsverfahren im Bereich des Sexualstrafrechts sollten wir hinzugezogen werden. Der frühzeitige Aufbau einer konsequenten Verteidigungsstrategie und die möglichst schnelle Einstellung des Verfahrens sind oberste Leitlinien in Sexualstrafverfahren. Dabei unterstützt der Strafverteidiger auch die Aufklärung und Beibringung von Tatsachen, die seinen Mandanten entlasten. Es ist ebenso wichtig, Schaden für die berufliche Existenz und die Reputation des Beschuldigten möglichst abzuwenden. Häufig muss der Unschuldsvermutung, die auch im Sexualstrafrecht gilt, durch den Anwalt in besonderer Weise Aufmerksamkeit verschafft werden. Nur die frühzeitige Einschaltung eines versierten Strafverteidigers im Sexualstrafrecht schafft den Raum für proaktives Handeln, um falschen Beschuldigungen engagiert entgegenzutreten.
Sexualstraftaten spielen sich häufig in einem Bereich ab, in denen Menschen persönliche Beziehungen zueinander unterhalten. Im Rahmen einer erfolgreichen Strafverteidigung muss sich der Anwalt häufig auch mit diesen persönlichen Beziehungen auseinandersetzen, die unter Umständen den Boden für falsche Beschuldigungen bieten. Hier ist eine solide Vertrauensgrundlage zwischen Anwalt und Mandant von großer Bedeutung.
Opfern einer Sexualstraftat stehen wir einfühlsam und rechtlich versiert zur Seite, wenn es darum geht, eine solche Tat konsequent zur Anzeige zu bringen und die Interessen des Opfers im weiteren Verfahren zu vertreten. Auch müssen Opfer von Sexualstraftätern häufig vor unwahren Behauptungen und Drohungen von Täterseite geschützt werden.
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