Es kann sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren positiv auswirken, sich selbst anzuzeigen. Nicht immer ist eine solche Vorgehensweise vorteilhaft. Die möglichen strafrechtlichen und auch existenziellen Folgen einer Selbstanzeige sind nicht in jedem Fall auf den ersten Blick erkennbar. Besonders geregelt sind die Folgen einer Selbstanzeige im Steuerrecht. Hier lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Straffreiheit erreichen. Im allgemeinen Strafrecht bleibt vieles dem Ermessen von Behörden überlassen, und man kann nicht per se mit Straffreiheit rechnen, wenn man sich selbst anzeigt.
Auch wenn es die eigene innere Belastung reduziert und Sie in naher Zukunft Maßnahmen der Ermittlungsbehörden erwarten, sollten Sie deshalb anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie eine Entscheidung in dieser wichtigen Frage treffen. Ihr Anwalt und Strafverteidiger kann dabei auch dafür sorgen, dass Ihr beherzter Schritt nach vorn in einem Strafermittlungsverfahren zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.
Zunächst geht es bei der Selbstanzeige um eine umfassende Beratung. Wir prüfen dabei sämtliche Umstände Ihres Falles und wägen das Für und Wider dieses entscheidenden Schrittes mit Ihnen ab. Hierbei wird es auch darum gehen, welches strafrechtliche Verhalten Ihnen tatsächlich zur Last gelegt werden und nachgewiesen werden kann. Es wird außerdem wichtig sein, den passenden Zeitpunkt für einen solchen Schritt auszuwählen. Sind in Ihrem Fall noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet worden? Laufen bereits Ermittlungen, aber diese sind noch nicht weit fortgeschritten? Kennen Sie den Ermittlungsstand in Ihrer Sache?
Wenn Sie sich selbst anzeigen, können damit erhebliche existenzielle, persönliche und berufliche Folgen für Sie verbunden sein. Sie sollten alle Aspekte Ihrer Entscheidung kennen, bevor Sie diesen Schritt endgültig gehen. Haben Sie sich entschieden, übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und begleiten Sie auf Ihren Wegen zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft. Dabei vertreten wir jederzeit im Rahmen einer Strafverteidigung Ihre Interessen und wahren Ihre Rechte. Auf diese Weise kann in der Regel verhindert werden, dass aus Ihrem Schritt unerwartete Nachteile in einem folgenden Strafverfahren für Sie folgen.
Suchen Sie vor einer Selbstanzeige unbedingt das Gespräch mit uns und bereiten Sie die Selbstanzeige mit uns als Anwalt und Strafverteidiger in Nürnberg vor.
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