Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und möchten den entstandenen Schaden so schnell wie möglich reguliert bekommen? Oder Sie erwarten ein Schmerzensgeld für durch den Unfall ausgelöste physische oder psychische Beschwerden? Dann sollten Sie sich am besten umgehend mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie eingehend über bestehende Soforthilfemöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend zu machen. Außerdem informieren wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten bei der Regulierung des entstandenen Schadens. Insbesondere achten wir dabei auf eine zügige und vollständige Abwicklung des Vorgangs und nehmen sämtliche in Betracht kommende Schadenspositionen in den Blick.
Um Ihnen als Ihr Anwalt in Nürnberg bei derartigen Situationen bestmöglich zu helfen, übernehmen wir ferner den gesamten Schriftwechsel mit beteiligten Versicherungsunternehmen, mit Sachverständigen und Gutachtern sowie mit der Polizei und ggf. auch mit Ärzten. Auf diese Weise können alle infrage kommenden Schadenspositionen schnell und unkompliziert ersetzt werden.
Reparaturkosten
Nutzungsausfall
Wertminderung
Schmerzensgeld zum Ausgleich immaterieller Schäden
Die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem erlittenen Verkehrsunfall ist nicht immer einfach und bedarf viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Zwar haben sich in der Rechtsprechungspraxis einige klare Kriterien zur Bemessung der Höhe von Schmerzensgeldansprüchen entwickelt, gleichwohl ist neben der Art individuell erlittener Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Behinderungen immer auch die Dauer und Schwere der Schmerzen zu berücksichtigen. Hinzu kommt – je nach Einzelfall – die Einbeziehung von Belastungen durch operative Eingriffe sowie ggf. durch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Sollten die Folgen des erlittenen Verkehrsunfalls überdies eine langfristige oder gar dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) nach sich ziehen, ist dies ebenfalls entscheidend für die korrekte Bezifferung der Schmerzensgeldhöhe.
Wichtig ist bei alldem, nicht nur alleine die körperliche, sondern auch die psychische Beeinträchtigung in den Blick zu nehmen und bei der Forderung entsprechend zu berücksichtigen. Dieser Punkt reicht von wiederkehrenden Panikattacken (in der Unfallkonstellation ähnlichen Situationen) über Nachteile durch entstellende Narben bis hin zu verminderter Lebensqualität, weil ein liebgewonnenes Hobby infolge des Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann.
Angesicht der Vielfalt dieser einzelnen Bemessungsfaktoren ist die Beurteilung konkreter Personenschäden und der sich daraus ergebenden Schmerzensgeldforderung immer eine höchst individuelle Angelegenheit. Gern beraten wir Sie als Anwalt in Nürnberg hierzu kompetent und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche so konkret wie möglich zu definieren.
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