Der Bereich Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht ist ein sehr spezieller Teil des Strafrechts. Ein erfahrener BTM-Strafverteidiger muss sich nicht nur im Betäubungsmittelgesetz auskennen. Er muss auch eine optimale Verteidigungsstrategie für jeden Mandanten individuell entwickeln. Das Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht ist besonders vielschichtig und detailreich, weil die jeweiligen Substanzen immer einzeln betrachtet werden müssen.
Im Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht können die Strafen und Rechtsfolgen einer Tat sehr belastend sein. Hier droht oft nicht nur eine Hauptstrafe wie eine Geldstrafe. Oft wird zusätzlich eine Nebenstrafe verhängt. Diese kann Betroffene empfindlich treffen, weil es sich zum Beispiel um einen Führerscheinentzug oder ein Berufsverbot handeln kann. Bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie im Bereich BTM muss der erfahrene Strafverteidiger deshalb auch diese potenziellen Nebenfolgen im Blick behalten, die für seinen Mandanten existenzbedrohend sein und schwerer wiegen können als die Hauptstrafe.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Besitz von Betäubungsmitteln
Anbau von Betäubungsmitteln
Drogen und Betäubungsmittel im Straßenverkehr
Drogen und Betäubungsmittel außerhalb des Straßenverkehrs
Betäubungsmittelstraftaten in Bayern
und weitere . . .
Um möglichst eine Anklage und einen nachfolgenden Prozess im Bereich BTM zu vermeiden, kommen Sie frühzeitig zu uns und lassen Sie sich beraten. Das gilt auch dann, wenn Sie erst die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen erwarten und Sie noch keine sichere Kenntnis dazu haben, dass diese bereits eingeleitet worden sind. Wenn es gelingt, eine Anklage und einen Strafprozess zu vermeiden, können vielfach auch die gefürchteten Nebenfolgen bei Entscheidungen der Gerichte im Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht vermieden werden.
Ein frühzeitiges Gespräch mit uns dient der Vorbereitung einer intelligenten Strategie in Ihrem BTM-Fall. Dafür kann auch interessant sein, ob Sie erstmalig mit dem Vorwurf eines Deliktes im BTM-Bereich konfrontiert sind oder bereits als Wiederholungstäter gelten. Es macht einen Unterschied, ob Sie gewerbsmäßig mit Drogen handeln oder selbst Konsument sind. Auch Beschaffungskriminalität kann in den Bereich BTM hineinspielen. Kein Fall im Bereich BTM gleicht dem anderen. Deshalb werden wir aufgrund unserer Erfahrung eine jeweils individuelle Strategie zur Verteidigung in Ihrem Fall vorbereiten. Dazu müssen wir Sie etwas besser kennenlernen. Je früher im Ermittlungsverfahren Sie zu uns kommen, desto umsichtiger können wir die Strategie aufbauen.
Wir werden Sie auch dazu beraten, wie wir gemeinsam mit möglicherweise bereits verhängten Nebenstrafen (Entzug der Fahrerlaubnis) umgehen. Dabei geht unser Bestreben als Anwalt und Strafverteidiger immer dahin, solche Nebenstrafen von vornherein zu vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, versuchen wir, die Folgen dieser Nebenstrafen möglichst abzumildern.
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